Die Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt oder zur Vorbereitung auf Massnahmen beruflicher Art. Sie sind auf invalide oder von Invalidität bedrohte Patienten, die bspw. eine niederschwellige Massnahme zum Aufbau und zur Stabilisierung ihrer Arbeitsfähigkeit und ihrer Persönlichkeit, zur Gewöhnung an den Arbeitsprozess benötigen, ausgerichtet.
Dazu gehören: