Notions de base concernant l'assurance invalidité

RAD

RAD ist die Abkürzung für den Regionalen Ärztlichen Dienst.

Die RAD stehen den IV-Stellen als ärztliche Fachorgane zur Verfügung, um gesundheitlich Beeinträchtigte aus versicherungsmedizinischer Sicht zu beurteilen. Sie klären ab, ob die funktionelle Leistungsfähigkeit der Versicherten ausreicht, um eine zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben. Auch bei Entscheiden über Eingliederungsmassnahmen können sie beigezogen werden. Sie sind in ihrem medizinischen Sachentscheid unabhängig. Bei Bedarf können sie nebst Dossieranalysen die Versicherten auch selber untersuchen.

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