Seit der Inkraftsetzung der Invalidenversicherung auf den 1. Januar 1960 wurden sieben eigenständige Revisionen des IV-Gesetzes durchgeführt. Damit passte die Politik die IV an die jeweiligen sozialen, gesellschaftlichen, finanziellen oder politischen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen an.
Die «Weiterentwicklung der IV» ist die jüngste Gesetzesrevision. Sie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Mit der Revision soll das zentrale Ziel der IV – nämlich der Invalidisierung vorzubeugen und die Eingliederung zu verstärken – insbesondere bei Kindern, Jugendlichen sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, noch besser erreicht werden. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den früheren Revisionen der IV: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/iv/reformen-revisionen.html
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