Gesetzliche Vertreter sind Personen, deren Vertretungsmacht nicht auf einer erteilten Vollmacht (z.B. gegenüber einem Anwalt), sondern auf dem Gesetz beruht. Sie können die für eine Person nötigen Handlungen vornehmen (z.B. Eltern für ihre minderjährigen Kinder oder Beistände).
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