Die Vergütung ärztlicher Berichte sowie von Telefongesprächen erfolgt gemäss Tarmed. Von der IV-Stelle veranlasste Besprechungen und andere Dienstleistungen des Arztes im Rahmen der IV-Abklärungen und der Eingliederung Ihres Patienten, die nicht nach Tarmed abrechenbar sind, können der IV-Stelle gemäss Rundschreiben Nr. 409 in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt oder der Rubrik Tarife.
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