Notions de base concernant l'assurance invalidité

Umschulung

Die IV-Stellen prüfen den Anspruch auf eine Umschulung, wenn Ihr Patient wegen drohender oder eingetretener Invalidität den erlernten Beruf oder die bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann. Ihm soll damit eine Ausbildung in einem neuen Tätigkeitsbereich oder eine Erwerbsmöglichkeit verschafft werden.

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