Notions de base concernant l'assurance invalidité

Vorbescheid

Nachdem die IV-Stelle den Anspruch auf IV-Leistungen abgeklärt hat, erhalten Ihr Patient und allenfalls weitere involvierte Versicherungen von der IV-Stelle einen Vorbescheid. Dieser führt auf, welchen Leistungsentscheid die IV vorsieht. Ihr Patient und die anderen Parteien können sich innerhalb von 30 Tagen zum geplanten Entscheid äussern ("Einwand"). Ihr Patient kann sich bei der IV-Stelle entweder schriftlich zur Sache äussern oder mündlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Persönliche Gespräche finden in der IV-Stelle statt, die die Aussagen in einem Protokoll festhält, das sie der versicherten Person zur Unterzeichnung vorlegt. Alle anderen Parteien können nur schriftlich Stellung beziehen. Ihr Patient und die übrigen Parteien haben das Recht zur Akteneinsicht.

Siehe auch: „Beschwerde“ und „Verfügung“

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