Notions de base concernant l'assurance invalidité

Hörgeräte

Eine versicherte Person hat Anspruch auf eine Pauschalvergütung für die Anschaffung eines Hörgerätes, wenn sie eine Hörschwäche hat und durch ein Hörgerät eine eindeutig bessere Verständigung mit der Umwelt erreicht werden kann. Der Beitrag wird der versicherten Person direkt ausbezahlt. Die Pauschale deckt die Kosten für eine Hörgeräteversorgung in einfacher und zweckmässiger Ausführung. Für Minderjährige und Härtefälle bestehen Sonderregelungen. 

Ein von der IV anerkannter Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO-Facharzt) muss den Hörverlust feststellen und die Diagnose stellen. Je nach Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird entweder eine Pauschale für eine einseitige (monaurale) oder für eine beidseitige (binaurale) Versorgung geleistet.

Hörgeräte der AHV und der IV   
Informationen des BSV zur Vergütung der Hörgeräte

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