Notions de base concernant l'assurance invalidité

IV-Stelle

Die IV-Stellen entstanden zu Beginn der 1990er Jahre mit der 3. IVG-Revision.

Die IV-Stellen bearbeiten die ihnen unterbreiteten Fälle: Sie führen die Früherfassung durch, bestimmen und überprüfen die Massnahmen der Frühintervention, prüfen die Anspruchsberechtigung, beschliessen und begleiten Eingliederungs- oder Wiedereingliederungsmassnahmen, bestimmen Invaliditäts- und Hilflosigkeitsgrad und erlassen Verfügungen über die zugesprochenen Leistungen. Es ist ebenfalls Aufgabe der IV-Stellen, die Öffentlichkeit über die Versicherungsbedingungen zu orientieren.

Die IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche, kantonale Anstalten. Für ihre Errichtung sind die Kantone zuständig, weshalb sich die Organisation der IV-Stellen kantonal unterscheidet. Es gibt in jedem Kanton eine IV-Stelle, dazu eine IV-Stelle für die Versicherten im Ausland. Die IV-Stelle eines Kantons ist für die Versicherten zuständig, die in diesem Kanton wohnen.

Adressen der IV-Stellen

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