Notions de base concernant l'assurance invalidité

Reisekosten

Die Invalidenversicherung vergütet Reisekosten, die den Versicherten aufgrund der von der IV angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen entstehen. Ausnahmen: Im Rahmen eines Personalverleihs, einer Kapitalhilfe, wenn dem Arbeitgeber ein Einarbeitungszuschuss gewährt wird und bei der Beratung und Begleitung werden keine Reisekosten vergütet. 

Die IV übernimmt nur Kosten, die angemessen und notwendig sind. Soweit die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist, vergütet die IV diese Kosten. Andernfalls werden die effektiven Kosten von Taxis, privaten Autos oder Transportdiensten für Menschen mit Behinderungen übernommen. 

Vergütet werden auch die Kosten von Begleitpersonen, wenn solche benötigt werden.

Merkblatt 4.05 – Vergütung der Reisekosten in der IV

 

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