Notions de base concernant l'assurance invalidité

Zumutbare Behandlung

Es sind nur medizinische Massnahmen zumutbar, die keine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen und ein vernachlässigbares Risiko („Routineoperation“, kein erhöhtes Narkoserisiko etc.) beinhalten.

Diagnostische oder therapeutische Massnahmen sind grundsätzlich zumutbar, sofern sie nicht mit einem besonderen Risiko verbunden sind oder einen schweren Eingriff in die persönliche Integrität der versicherten Person darstellen.

Generell muss die Zumutbarkeit bei Behandlungsmassnahmen im Einzelfall geprüft werden, weil neben den objektiven auch die subjektiven Umstände einzubeziehen sind. 

Back to list