Notions de base concernant l'assurance invalidité

Berufliche Eingliederungsmassnahmen

Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit Ihrer Patienten wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten.  

Zu den beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV zählen:

  • Massnahmen der Frühintervention, die darauf abzielen, dass jemand trotz gesundheitlicher Schwierigkeiten möglichst weitgehend arbeitsfähig bleibt, einen bestehenden Arbeitsplatz nicht verliert bzw. an einem neuen Arbeitsplatz erwerbstätig sein kann.
  • Beratung und Begleitung zur kontinuierlichen Unterstützung Ihres Patienten und dessen Arbeitgebers.
  • Integrationsmassnahmen, die der Vorbereitung auf die Durchführung von beruflichen Massnahmen dienen, damit jemand diese erfolgversprechend absolvieren kann.
  • Massnahmen beruflicher Art, die der beruflichen Integration dienen.

Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV

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