Berufliche Eingliederungsmassnahmen
Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit Ihrer Patienten wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten.
Zu den beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV zählen:
- Massnahmen der Frühintervention, die darauf abzielen, dass jemand trotz gesundheitlicher Schwierigkeiten möglichst weitgehend arbeitsfähig bleibt, einen bestehenden Arbeitsplatz nicht verliert bzw. an einem neuen Arbeitsplatz erwerbstätig sein kann.
- Beratung und Begleitung zur kontinuierlichen Unterstützung Ihres Patienten und dessen Arbeitgebers.
- Integrationsmassnahmen, die der Vorbereitung auf die Durchführung von beruflichen Massnahmen dienen, damit jemand diese erfolgversprechend absolvieren kann.
- Massnahmen beruflicher Art, die der beruflichen Integration dienen.
Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
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