Mit dem Inkrafttreten der «Weiterentwicklung der IV» am 1. Januar 2022 ist auch das stufenlose Rentensystem eingeführt worden. Damit wird die Höhe des Anspruchs auf eine Invalidenrente neu in prozentualen Anteilen einer ganzen Rente festgelegt und nicht mehr wie zuvor nach Viertelsrentenstufen.
Beim stufenlosen Rentensystem kommt es für die Rentenhöhe auf jedes Prozent IV-Grad an. Mit dem Wechsel zum stufenlosen Rentensystem fallen die bisherigen Schwelleneffekte weg, so dass es sich für einen IV-Rentner immer lohnt, neu eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder eine bestehende Erwerbstätigkeit zu erhöhen.
Das stufenlose Rentensystem gilt grundsätzlich für Rentenansprüche ab dem 1.1.2022. Zuvor bereits laufende Ansprüche werden jedoch unter bestimmten Umständen ebenfalls ins stufenlose Rentensystem überführt. Aufgrund von Besitzstandsregeln werden beide Systeme noch eine Weile parallel existieren.
Siehe auch «Invalidenrente»
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