Weist Ihr Patient während der Anfangsphase einer Anstellung (Einarbeitungszeit) noch nicht die zu erwartende Leistungsfähigkeit auf, oder ist seine Leistungsfähigkeit noch nicht gleich konstant wie jene von Angestellten ohne gesundheitliche Einschränkung, so kann seinem Arbeitgeber während bis zu 180 Tagen ein Einarbeitungszuschuss ausbezahlt werden. Der Zuschuss entspricht höchstens dem monatlichen Bruttolohn Ihres Patienten und darf den maximalen Taggeldansatz nicht übersteigen. Die Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen sind darin enthalten.
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