Die IV prüft nach Eingang der Anmeldung, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der IV erfüllt sind. Sie holt dazu alle Auskünfte ein, die für die Abklärungen notwendig sind. Die Abklärungen beziehen sich auf sämtliche Leistungen der IV, nicht nur auf jene, für welche die versicherte Person einen Anspruch geltend macht.
Siehe auch: "Die Invalidenversicherung" / "Abläufe bei der IV"
Merkblatt 4.06 - Das IV-Verfahren