Ihr Patient hat das Recht, bei der IV-Stelle Einsicht in seine Akten zu erhalten. Er kann bei der IV-Stelle seine Akten verlangen, die ihm zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie als behandelnder Arzt haben kein solches Recht. Sie können sich die IV-Akten Ihres Patienten von diesem aushändigen lassen, falls er damit einverstanden ist. Oder Sie können sich vom Patienten eine Vollmacht ausstellen lassen, damit Sie die Akten in seiner Vertretung bei der IV-Stelle verlangen können.
Enthalten die Akten Gesundheitsdaten, deren Bekanntgabe sich für Ihren Patienten gesundheitlich nachteilig auswirken könnte, so kann die IV-Stelle vom Patienten verlangen, dass dieser einen Arzt bezeichnet, der ihm diese Gesundheitsdaten bekannt gibt.
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