Erstmalige berufliche Ausbildung
Falls die Ihr Patient aus gesundheitlichen Gründen noch keine berufliche Ausbildung abgeschlossen hat, und noch nicht erwerbstätig war, so übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten, welche Ihrem Patienten aufgrund seiner Invalidität während einer erstmaligen beruflichen Ausbildung zusätzlich entstehen.
Zur erstmaligen beruflichen Ausbildung zählen:
- Gezielte Vorbereitung auf eine erstmalige berufliche Ausbildung
- Berufliche Grundbildung nach Berufsbildungs-Gesetz (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)oder Eidg. Berufsattest (EBA))
- allgemeinbildende Schulen (Fachmittelschulen oder Gymnasien)
- Ausbildungen auf Tertiärstufe (Hochschulen oder höhere Fachschulen)
- Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstatt (PrA INSOS)
- Andere Ausbildungen für die berufliche Eingliederung
Back to list