Frühintervention
Massnahmen der Frühintervention zielen darauf ab, dass
- Jugendliche und junge Erwachsene, die noch nicht erwerbstätig waren, frühzeitig auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder in eine erste Anstellung im ersten Arbeitsmarkt unterstützt werden
- arbeitsunfähige Erwachsene ihren Arbeitsplatz im bisherigen Betrieb aufrechterhalten oder betriebsintern (Umplatzierung) oder in einem anderen Betrieb einen neuen Arbeitsplatz übernehmen können.
Die wichtigsten Massnahmen der Frühintervention sind:
Während der obligatorischen Schulzeit, ab dem Alter von 13 Jahren:
- Berufsberatung:
- Suche nach einem Ausbildungsplatz
Nach der obligatorischen Schulzeit, für Jugendliche und Erwachsene:
- Arbeitsplatzanpassung
- Ausbildungskurse
- Arbeitsvermittlung
- Berufsberatung
- Sozial-berufliche Rehabilitation
- Beschäftigungsmassnahmen
- Beratung und Begleitung (Coaching-Leistungen)
Damit Frühinterventionsmassnahmen zugesprochen werden können, ist eine IV-Anmeldung zwingend notwendig.
Merkblatt 4.12 - Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung und Frühintervention
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