Ihr Patient ist im Rahmen der Sachverhaltsabklärung verpflichtet, alle nötigen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Unterlagen beizubringen sowie sich allen zumutbaren medizinischen und fachlichen Abklärungsmassnahmen zu unterziehen, die für die Beurteilung des Sachverhaltes notwendig sind.
Darüber hinaus trägt Ihr Patient durch die Teilnahme an Eingliederungsmassnahmen und medizinischen Heilbehandlungen, die den Gesundheitszustand sowie die Erwerbsfähigkeit verbessern können, aktiv zum Erfolg der Eingliederung bei.
Siehe auch "Schadenminderungspflicht"
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