I concetti principali dell’assicurazione invalidità

Versicherte Person

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, sind grundsätzlich obligatorisch bei der IV versichert. Diese Versicherungspflicht gilt auch für Flüchtlinge und Staatenlose.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, welche die Schweiz verlassen und ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern. Weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung finden Sie im Merkblatt oder der Wegleitung.

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