Der Rentenanspruch wird revidiert, um ihn an veränderte Situationen anzupassen (z.B. wenn sich die gesundheitliche Situation Ihres Patienten verbessert oder verschlechtert hat). Dabei können Leistungen nach oben oder nach unten angepasst werden. Die IV-Stellen überprüfen regelmässig die laufenden Renten im Hinblick auf mögliche Anpassungen.
Seit dem 1.1.2022 erfolgt eine Revision nur dann, wenn die Veränderung dazu führt, dass sich der Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozentpunkte ändert.
Bezüger einer IV-Leistung unterstehen einer Meldepflicht. Sie müssen jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die den Leistungsanspruch beeinflussen kann, der zuständigen IV-Stelle mitteilen.
Insbesondere müssen gemeldet werden:
Veränderung des Gesundheitszustandes
Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, z.B. Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit
Änderung des Arbeitspensums
Unterbrechung oder Beendigung einer Ausbildung bei über 18-jährigen Patienten