Nach Eingang der Anmeldung prüft die IV-Stelle, ob die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Leistungen der IV erfüllt sind. Die IV-Stelle holt alle Auskünfte ein, die für die Abklärung des Gesundheitszustandes, der Erwerbs- und Ausbildungssituation oder der Tätigkeit im nicht entlöhnten Aufgabenbereich notwendig sind. Ein interdisziplinäres Team aus Fachpersonen der beruflichen Eingliederung, der Arbeitsvermittlung, der Abklärungsstellen, der Sachbearbeitung sowie Ärztinnen und Ärzten des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) usw. wirkt bei der Abklärung und der Entscheidfindung mit. Die IV-Stelle arbeitet mit den anderen betroffenen Sozial- und Privatversicherungen zusammen.
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