Notions de base concernant l'assurance invalidité

Mitteilung

Der Entscheid über eine IV-Leistung erfolgt durch die IV-Stelle meist mittels Verfügung. Sind die Anspruchsvoraussetzungen jedoch offensichtlich erfüllt und kann dem Gesuch der versicherten Person voll entsprochen werden, so können gewisse Leistungen (bspw. medizinische Massnahmen) ohne Vorbescheid oder Verfügung zugesprochen oder weiter ausgerichtet werden. In der Praxis spricht man von einer «Mitteilung» über den Leistungsanspruch. Die inhaltlichen und formellen Anforderungen an eine Mitteilung sind aus verfahrensökonomischen Gründen reduziert. Die IV-Stelle macht die versicherte Person in ihrer schriftlichen Mitteilung darauf aufmerksam, dass sie den Erlass einer Verfügung verlangen kann, wenn sie mit dem Beschluss nicht einverstanden ist.

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