Die dauerhafte und kontinuierliche Beratung und Begleitung Ihrer Patienten und deren Arbeitgeber vertieft die Beratungsleistungen, die die IV-Stelle im Rahmen der Fallführung bereits erbringt. Sie ermöglicht einen verbindlichen Kontakt der IV-Stelle mit Ihren Patienten vor, während und zwischen den Eingliederungsmassnahmen sowie während der Rentenprüfung und bis zu drei Jahre nach der letzten Eingliederungsmassnahme, um den Eingliederungsprozess optimal begleiten zu können.
In Einzelfällen kann bei Bedarf eine Coaching-Leistung gesprochen werden. Diese kann angezeigt sein, wenn es um spezifische Fragestellungen in Zusammenhang mit der Ausbildung, der Erwerbsarbeit oder der beruflichen Eingliederung allgemein geht, die eine vorübergehende intensivere Bearbeitung erfordern und die nicht mehr im Rahmen der Beratung und Begleitung angegangen werden können.
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